Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen
für Bestandskunden ab dem 01.06.2008
Für Kunden, die ihren Vertrag mit DIALOG telekom GmbH & Co KG vor dem 01.04.2008 abgeschlossen haben, treten ab dem 01.06.2008 folgende Änderungen hinsichtlich der den Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgeltbestimmungen in Kraft:
A) Die AGB werden in den folgenden Bestimmungen geändert:
(wesentliche Inhalte der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen der AGB)
II Kommunikationsdienstleistungen
Abs. 4. Hinzufügen des Satzes:
..zu gewähren. "Die Installation, Wartung, Änderung oder Demontage dieser technischen Einrichtungen durch den Teilnehmer selbst oder durch ihn beauftragte Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DIALOG zulässig."
Hinzufügen Abs. 11:
"11. DIALOG räumt den Kunden die Möglichkeit ein, Dienste aus dem Vertragsverhältnis jeweils bis zur Kreditgrenze in Anspruch zu nehmen. Diese beträgt, sofern nicht anderes vereinbart ist, € 250,- an angefallenen Entgelten und Bearbeitungsgebühren. Bei entsprechender Bonität kann die Kreditgrenze angemessen erhöht werden, wobei DIALOG dazu nicht verpflichtet ist. Bei Überschreitung der Kreditgrenze ist DIALOG berechtigt, nach vorheriger Verständigung des Teilnehmers, Kommunikationsdienste einzuschränken oder zu unterbrechen."
V Besondere Bestimmungen Festnetz
Änderung Abs. 2:
"Die Freischaltung von Festnetzdiensten erfolgt innerhalb von 14 Werktagen ab Beauftragung durch den Teilnehmer, dies unter der Voraussetzung, dass die vom Kunden übermittelten Daten korrekt und vollständig sind"
VII Besondere Bestimmungen Internet
Änderung Abs. 3
...gegen den unlauteren Wettbewerb).
"Die Freischaltung von Internetdiensten erfolgt innerhalb von 14 Werktagen ab Beauftragung durch den Teilnehmer, dies unter der Voraussetzung, dass die vom Kunden übermittelten Daten korrekt und vollständig sind"
B) Die Entgeltbestimmungen werden wie folgt geändert:
(wesentliche Inhalte der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen der Entgeltbestimmungen)
II Festnetzdienste Abs. 6
6. Besondere Schadenersatzregelung für Festnetz
Wird vom Kunden während der Vertragslaufzeit (Mindestbindefrist) die Löschung der Preselectionschaltung bei der Telekom Austria vorgenommen oder wird die Löschung der Preselection trotz aufrechtem Vertrag durch einen anderen Telekommunikationsanbieter vorgenommen, erfolgt eine pauschale Schadenersatzverrechnung. Diese berechnet sich aus 40% aus dem Durchschnitt der letzten 3 vollständigen Monatsverrechnungen vor dem Monat der Löschung der Preselection und multipliziert sich mit der Anzahl der Monate der Restlaufzeit bis zum festgelegten Vertragsende, beträgt jedoch mindestens 24 €.
Allgemein
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